Im Rahmen von Vergabeverfahren der öffentlichen Hand und bei großen privaten Bauvorhaben entsteht immer häufiger die Notwendigkeit von gemeinsamen Bewerbungen als Bieter (Planungs) – Gemeinschaften. Hierbei wird gefordert, dass jedes Mitglied der Gemeinschaft gesamtschuldnerisch auch für die Fehler der Anderer haftet.
Uns allen ist diese gesamtschuldnerische Haftung bekannt, aber oft nur als Halbwissen. In dieser Veranstaltung möchten wir dieses Wissen fachkundig vertiefen.
- Was ist genau gesamtschuldnerische Haftung aus Sicht des Juristen?
- Welche Regelungsmöglichkeiten sind bei der Bildung einer Bieter (Planungs) – Gemeinschaft möglich und sinnvoll?
- Welche Hilfe bietet die Versicherungswirtschaft?
Einführungsvorträge mit anschließender Diskussion:
Gesamtschuldnerische Haftung
Dr. Martin Ludgen, vertretungsberechtigter Partner Kanzlei Rotthege, Düsseldorf
Frau Stahl, geschäftsführende Gesellschafterin T&S Versicherungsmakler, Düsseldorf
Wegen begrenztem Platz (max. 40 Personen) dringend erforderlich !